Hintergrund

Die neue EU-Tabak-Produkt-Richtlinie

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG. Sie regelt die „Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen“.

Die derzeitige Tabakproduktrichtlinie betrifft beispielsweise die Größe der Warnhinweise auf den Packungen, die Offenlegung von Zusatzstoffen oder das Verbot von Deskriptoren („Mild“, „Lights“ etc.). Die Richtlinie wurde 2001 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und 2002 in Deutschland umgesetzt. Die EU-Kommission möchte mit der Vorlage einer neuen EU-Tabakrichtlinie die Tabakproduktregulierung innerhalb der EU weiter harmonisieren und so ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten und dabei ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz sicherstellen.

Der Zeitplan der EU-Tabak-Produkt-Direktive bzw. EU-Tabak-Produkt-Richtlinie von 2005 bis 2016

Regulierung von Tabakprodukten: Die EU-Kommission befragte die Öffentlichkeit

Eine Überarbeitung der EU-Tabak-Produkt-Richtlinie läuft in mehreren Phasen ab. Im Herbst 2010 eröffnete die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren: Bürger, Interessenvertreter aus der Wirtschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden konnten im Rahmen dieser zwölfwöchigen öffentlichen Befragung online Eingaben machen. Grundlage war ein Konsultationspapier der Kommission, das die folgenden Regulierungsvorschläge enthielt:

 

  • (1) Einheitspackungen ohne Bild- und farbige Wortmarken oder andere markenrechtlich geschützte Merkmale und mit großen Bildwarnhinweisen. Diese Warnungen würden den größten Teil der Vorder- und Rückseite bedecken.

  • (2) Ein Ausstellungsverbot von Tabakwaren am Verkaufsort,

  • (3) ein Automatenverbot und

  • (4) eine verschärfte Regulierung von Zusatzstoffen.  

 

Diese Maßnahmen stammen zu einem großen Teil aus einem Bericht, den die Kommission bei dem Beratungsunternehmen Rand Europe in Auftrag gegeben hatte.


Am 27. Juli 2011 veröffentlichte die Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher (DG Sanco) die Ergebnisse der Konsultation, die seit September 2011 auch im Detail und nach Ländern einzusehen sind.

Insgesamt wurden 85.513 Einwendungen eingereicht – noch nie wurde bei einer EU-Konsultation eine vergleichbar hohe Zahl erreicht. 96 Prozent der Einwendungen kamen von EU-Bürgern, was ein klares Zeichen für das starke öffentliche Interesse an dem Thema ist. Bei den meisten neuen Regulierungsvorschlägen war die Mehrheit der Eingaben von EU-Bürgern für die Beibehaltung des Status quo. Viele Bürger bezweifelten vor allem, dass die Einführung von Einheitspackungen und Schockbildern Jugendliche vom Rauchen abhalte oder die Verbreitung des Rauchens eindämmen würde. Sie sahen darin eher die Gefahr, dass der illegale Handel erleichtert würde.

Ähnlich war das Bild beim Thema Zugang zu Tabakprodukten: Das Auslageverbot wurde als übermäßiger Eingriff in das Entscheidungsrecht des Verbrauchers kritisiert. Stattdessen sprachen sich Europas Bürger für wirksamere Kontrollen aus – wie etwa bei der Altersüberprüfung, um Minderjährige am Zugang zu Tabakwaren zu hindern.
Außerdem sprachen sich die meisten Bürger gegen das Automatenverbot und das Verbot des Internethandels mit Tabakprodukten aus, weil sie dadurch ihre persönliche Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sähen.

Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass sie die Meinungen über die neue Tabakproduktdirektive und Informationen aus der öffentlichen Konsultation berücksichtigen wird. Im Rahmen der Folgenabschätzung und Formulierung eines überarbeiteten Richtlinienvorschlags hätten die Einwendungen behandelt werden sollen.

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Am 19. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Tabak-Produkt-Richtlinie vorgestellt. Der Richtlinienvorschlag sieht demnach die Standardisierung von Produkten und Verpackungen vor. Geplant ist, dass kombinierte Warnhinweise aus Text und Bild (sogenannte Schockbilder) 75 Prozent der Vorder- und Rückseite der Verpackungen einnehmen. Hinzu kommt ein Verbot von Zusatzstoffen. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie kann frühestens ab 2014 gerechnet werden. Die Mitgliedstaaten müssen diese dann in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund

Tabakproduktdirektive: Meinungen aus der Wirtschaft

ZUM THEMA

Mineralölwirtschaftsverband e.V.

Äußerung zu den Konsultationsergebnissen und den Vorschlägen der Europäischen Kommission

An Tankstellen werden Zigaretten verkauft, die ordnungsgemäß versteuert sind und bei denen der Hersteller mit seiner Marke für die Qualität einsteht. Überbordende Regulierung, wie sie jetzt von der EU Kommission vorbereitet wird, fördert Schmuggel und Graumarkt. Gefährdet werden damit nicht nur Staatseinnahmen sondern durch unkontrollierte Inhaltsstoffe in gefälschten Produkten kommt es auch zu Gesundheitsgefahren für den Verbraucher.
Verkauft werden die Zigaretten an den Tankstellen durch die Betreiber. Das sind in der ganz großen Mehrheit kleine oder mittelständische Betriebe, bei denen der Zigarettenverkauf ein wichtiges Standbein darstellt. Eine Regulierung ohne Maß kann in dieser Struktur schnell zu wirtschaftlichen Problemen bis hin zur Existenzgefährdung führen.

Mineralölwirtschaftsverband e.V.

Bundesverband der Arbeitgeberverbände

Äußerung zu den Konsultationsergebnissen und den Vorschlägen der Europäischen Kommission

Durch die im Rahmen der Tabak-Produkt-Richtlinie diskutierten Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums werden nicht wenige mittelständische Unternehmen an den Rand der Existenz gedrängt. Allein in der deutschen Zigarrenindustrie werden über 1.200 Arbeitsplätze gefährdet.

Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer BDA, Bundesverband der Arbeitgeberverbände

ZUM THEMA
Markenverband

Äußerung aus den Konsultationsergebnissen

Europa schöpft wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aus Wissen, Innovation und Kreativität. Qualität, Innovation und Leistung lassen sich auf dem zunehmend globalen Markt nur über Marke klar positionieren, eindeutig differenzieren und verlässlich verteidigen. Das sichert Wettbewerbsvorteile bei hochwertigen innovativen Produkten, die ihrerseits zu stabilen, gut bezahlten Arbeitsplätzen beitragen. Angriffe auf Marke an sich – auch durch unverhältnismäßige Regulierung – gehen zu Lasten der Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in Europa und des europäischen Sozialmodells. Marke – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße – ist regelmäßig von umfangreicher Regulierung hinsichtlich Kennzeichnung und Warnhinweisen betroffen. Existenziell ist sie von „Einheitsverpackung/plain packaging“ bedroht.

Deutscher Markenverband

ZUM THEMA
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

Äußerung aus den Konsultationsergebnissen

Ein Verbot oder eine Zulassung eines Zusatzstoffes muss auf einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung beruhen. Bisher gibt es aber keine Vorgaben, welche Testverfahren für eine toxikologische Bewertung oder eine suchtverstärkende Wirkung der Zusatzstoffe verwendet werden sollen und wie diese Daten verbindlich bewertet werden können. Derartige Prüfkriterien […] sollten die Basis für eine europaweite Harmonisierung der Regulierung von Zusatzstoffen bilden. Um einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, ist es für alle Beteiligten – Verbraucher, Regulierungsbehörden und Hersteller – notwendig, dass wissenschaftlich anerkannte Kriterien zur Bewertung von Zusatzstoffen und harmonisierte Prüfstrategien erarbeitet werden, die für alle Marktteilnehmer gleichermaßen bindend sind.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.