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Kommt die Einheitszigarette?

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen würden letztlich dazu führen, Fabrikzigaretten auf ein standardisiertes Einheitsprodukt zu beschränken. Dann wären beispielsweise Slim-Zigaretten verboten, Menthol-Zigaretten sowie traditioneller Schnupftabak dürften in der EU nicht mehr verkauft werden. Ein mit dem Jugendschutz begründetes Verbot dieser Produkte träfe tatsächlich in erster Linie ältere, erwachsene Konsumenten.

 

Auch vor dem Hintergrund, dass es keine solide wissenschaftliche Grundlage für ein Verbot von Zusatzstoffen wie Menthol gibt, wäre eine solche Maßnahme unverhältnismäßig und willkürlich. Hersteller sollen ferner durch weitreichende Verbote etwa bestimmter Farben, Texte, Bilder oder Logos darin eingeschränkt werden, ihre Produkte auf der Packung darzustellen. Beispiel Zigarettenpackung: Lediglich nur mehr ein Verschlussmechanismus und ein quaderförmiges Format sollen zugelassen werden. Beispiel Tabak: Tabak zum Selberstopfen dürfte nicht mehr in den üblichen Runddosen verkauft werden.

 

Insgesamt resultierten diese Änderungen in einer geringeren Produktvielfalt bis hin zum Wegfall von Verbrauchern bevorzugten Marken. Eine Standardisierung würde insbesondere zu Lasten der Premiumsegmente gehen – Hersteller und speziell der Handel müssten Umsatzeinbußen befürchten, der Staat einen signifikanten Rückgang der Tabaksteuereinnahmen. Die Verpflichtung zur Anbringung großflächiger Warnhinweise in Bild und Schrift auf sämtlichen Verpackungen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen hätte zur Folge, dass die Marke als solche kaum noch zu erkennen wäre. Konsumenten würden dadurch wichtige Informations- und Differenzierungsmöglichkeiten genommen werden. Dies würde auch eine Einschränkung der Angebotsvielfalt für den Konsumenten bedeuten, da weniger bekannte Marken aus dem Bewusstsein der Konsumenten verschwinden würden.

Schockbilder: Einheitspackung durch die Hintertür?

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Tabak-Produkt-Richtlinie sieht die Einführung übergroßer Bildwarnhinweise vor. Diese sollen künftig auf Verpackungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen enthalten sein. Dieser kombinierte Warnhinweis (Bild & Text) muss dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge 75 Prozent der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Die vorgeschlagenen Größen für die Warnhinweise wären gleichbedeutend mit der Einführung von Plain Packaging – also von Einheitspackungen – durch die Hintertür. Denn in Kombination mit zusätzlichen gesetzlichen Pflichtangaben wie Aufdruck des Steuerzeichens und Sicherheitsmerkmale  sowie weitreichenden Standardisierungsvorgaben zur Produktbeschreibung auf der Packung bliebe den Herstellern kaum noch Platz für ihre Logos bzw. für die Kommunikation mit dem Verbraucher.

 

Es gibt auch keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass ein Warnhinweis umso wirksamer ist, je größer sein Format ist. Neben der Frage zur Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme hätte dies insbesondere für die zahlreichen Verpackungsformate bei Tabakwaren erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. 

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Einzelne Positionen der Bündnismitglieder zum Thema finden Sie hier:

  • Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)
    tabakwelt.de
  • DZV Deutscher Zigarettenverband e.V.
    zigarettenverband.de
  • VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V.
    verband-rauchtabak.de
  • Philip Morris GmbH
    www.pmi.com
  • Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V.
    zigarren-verband.de
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
    ngg.net

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Verbessert die neue EU-Tabakrichtlinie den Jugendschutz?

Die EU-Kommission begründet das geplante Verbot von charakteristischen Aromastoffen in Tabakerzeugnissen und damit das Aus von Menthol-Zigaretten und traditionellem Schnupftabak mit einem verbesserten Jugendschutz. Eine wissenschaftliche Begründung für ein Verbot der charakteristischen Aromastoffe kann die EU-Kommission nicht liefern, auch fehlt die schlüssige wissenschaftlich fundierte Begründung, warum beispielsweise ein Verbot von Menthol-Zigaretten zum Jugendschutz beitragen sollte.

 

In Deutschland definiert das Jugendschutzgesetz (§10 JuSchG) die Standards für den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige. Seit 1. September 2007 dürfen Zigaretten demnach nur noch von Personen ab 18 Jahren gekauft werden. Diese Regelung unterstützen und befürworten Hersteller, EU-Distributeure/Importeure und Tabakhandel seit Jahren uneingeschränkt.

 

Damit das Jugendschutzgesetz eingehalten wird, haben zum Beispiel Supermarktketten Kassensysteme installiert, die mit einer Warnvorrichtung ausgestattet sind. Der Käufer muss sich für Tabakprodukte als volljährig ausweisen. Auch im Facheinzelhandel fordern die Ladenbesitzer beim Kauf von Tabakerzeugnissen einen Altersnachweis von ihren Kunden.

 

An Automaten erhält seit dem 1. Januar 2009 nur noch derjenige die gewünschte Zigarettenpackung, der eine EC-Karte mit entsprechender Altersangabe oder einen EU-Führerschein besitzt. Damit ist der Tabakkauf für Minderjährige nicht mehr möglich.

 

Dass gesundheitspolitische Erfolge auch ohne unverhältnismäßige Eingriffe in den Markt erzielt werden können, belegen seit Jahren Maßnahmen in Deutschland: Mit wirkungsvollen Präventions- und Informationsmaßnahmen wurde der Anteil jugendlicher Raucher in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert, von 27,5 Prozent (2001) auf 12 Prozent (2012). Das ist der bislang zweitniedrigste Wert seit Beginn der Erhebung Ende der 1970er-Jahre durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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Erhöhen Zusatzstoffe das Suchtpotenzial?

Die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine neue Tabak-Produkt-Richtlinie enthalten auch das Verbot bestimmter Aromastoffe in Tabakerzeugnissen, durch das in Zukunft unter anderem Menthol-Zigaretten sowie traditioneller Schnupftabak in der EU nicht mehr in den Verkauf gebracht werden könnten.

 

Ein mit dem Jugendschutz begründetes Verbot dieser Pro­dukte träfe in erster Linie ältere, erwachsene Konsumenten. Auch vor dem Hintergrund, dass es keine solide wissen­schaftliche Grundlage für ein Verbot von Zusatzstoffen wie Menthol gibt, wäre eine solche Maßnahme unverhältnismäßig und willkürlich. Der wissenschaftliche EU-Ausschuss SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) konnte keine ausreichenden Beweise dafür finden, dass Zusatzstoffe süchtig machen oder suchterzeugende Wirkungen verstärken. Außerdem ist zum Beispiel unklar, welche Tests (wenn überhaupt) für die Messung der „Attraktivität“ von Tabakprodukten eingesetzt werden können.

 

Beobachtungsdaten bestätigen diese Bewertung von SCENIHR ebenfalls: Die Verbreitung des Rauchens in Ländern wie Großbritannien und Irland, in denen vorwiegend Zigaretten ohne Zusatzstoffe verkauft werden (Produkte des Virginia-Typs), ist nicht geringer als die Verbreitung in Ländern, in denen vorwiegend Zigaretten mit Zusatzstoffen (American-Blend-Produkte) verkauft werden. Auch ist die Anzahl minderjähriger Raucher in Ländern, in denen vorwiegend Zigaretten ohne Zusatzstoffe verkauft werden, nicht geringer. Das zeigt: Es gibt keinen Beweis, dass Raucher mit dem Rauchen aufhören oder das Rauchen einschränken werden, wenn sie ausschließlich Tabakerzeugnisse ohne Zusatzstoffe kaufen können. Konsumentenwünsche können nicht durch Regulierung bestimmt werden.

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Viel heiße Luft um rauchlose Tabake?

Bestandteil einer öffentlichen Anhörung zur Überarbeitung der EU-Tabak-Produkt-Richtlinie war auch ein Verbot aller rauchlosen Tabakwaren. Darunter fallen Kau- und Schnupftabake sowie der nur in Schweden zulässige „Snus“. Kau- und Schnupftabake gelten als eine der ältesten Formen des Tabakgenusses: Seit über fünf Jahrhunderten sind sie fester Bestandteil regionaler Traditionen und werden in allen gesellschaftlichen Schichten konsumiert.


Die Kommission gibt für ihr Vorhaben keine konkrete gesundheitsbezogene Begründung an. Die Arbeitsgruppe "Krebsforschung" der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt in ihrer jüngsten Veröffentlichung über rauchlosen Tabak fest, dass diverse Studien keine schlüssigen Beweise für Krebserkrankungen durch rauchlosen Tabakwarenkonsum beziehungsweise konkret durch Nasenschnupftabak erbracht hätten.  

Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthält kein direktes Verbot rauchloser Tabakprodukte, sondern bedroht sie durch die Hintertür: Durch das vorgesehene Verbot bestimmter Aromastoffe in Tabakerzeugnissen könnte in Zukunft traditioneller Schnupftabak in der EU nicht mehr in den Verkauf gebracht werden.

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Noch mehr Kompetenz für EU-Bürokraten?

Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen künftige grundlegende Anpassungen der Richtlinie direkt von der EU-Kommission vorgenommen werden können – und damit zugleich die Mitwirkungsrechte der demokratisch legitimierten EU-Parlamentarier und der Mitgliedstaaten auf ein bloßes Vetorecht beschränkt werden. Es würde gegen Art. 290 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verstoßen, wenn die Kommission auf diese Weise eigenmächtig z.B. weitere Einschränkungen der individuellen Gestaltung von Verpackung und Produkt vornehmen würde und am Ende nur noch Produkte verkauft werden dürften, die sich nicht mehr voneinander unterscheiden. Das Demokratieprinzip gebietet, dass wesentliche Regelungsinhalte mit schwerwiegenden Grundrechteeingriffen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dem Parlament und den Mitgliedstaaten vorbehalten und Inhalt, Ausmaß sowie Zweck der erteilten Ermächtigungen eng begrenzt bleiben.

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Verbots- statt Innovationskultur?

Hersteller arbeiten gegenwärtig mit Hochdruck an der Entwicklung von Tabakprodukten, die das mit dem Rauchen verbundene Krankheitsrisiko reduzieren. Der Kommissionsvorschlag ist so abgefasst, dass er den Verbraucherzugang zu Produkten mit potentiell reduziertem Risiko stark begrenzt und den Verbrauchern Informationen über die reduzierten Risiken, die mit diesen Produkten verbunden sind, vorenthält.

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Video: Zwischen Überregulierung und Kundennutzen

Video: Zwischen Überregulierung und Kundennutzen